PSYCHOTHERAPIE & BERATUNG
RENEE FELLMANN-POZDENA

Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung gemäß § 95 Abs. 1a AußStrG
Das Hauptanliegen besteht darin, die Eltern über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder zu informieren. Die inhaltliche Schwerpunktsetzung richtet sich nach den aktuell geltenden Qualitätsstandards und Empfehlungen.
Einzelberatungen sind genauso möglich wie Elternpaar- und Gruppenberatungen. Hinsichtlich zeitlicher Struktur werden vom Gesetzgeber für Einzel- und Paarberatungen mind. 1 bis 2 Stunden und für Gruppenberatungen mind. 2 bis 3 Stunden empfohlen.
Als hierfür anerkannte Beraterin (Liste des Bundeskanzleramts) biete ich in meiner Praxis Elternberatung gem. § 95 Abs 1a AußstrG an.
Nach Abschluss der vereinbarten Beratungseinheit/en erhalten Sie einen Nachweis, der als Vorlage beim Gericht gilt.
Seit 2013 bin ich auch anerkannte Familienberaterin durch das BM für Wirtschaft, Familie und Jugend.